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Tuning

Als Tuning oder Customizing wird der Umbau von Fahrzeugen zur Leistungssteigerung oder aus optischen Gründen bezeichnet. Ein gezieltes Tuning kann also nicht nur Spaß machen, im Idealfall optimiert es gegenüber dem Serienstand das Fahrzeug.

Zu beachten ist, dass bereits durch eine Tuningmaßnahme die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlöschen kann. Dem eigenen Versicherer steht ggf. wegen sogenannter Gefahrenerhöhung die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung zu, was wiederum dazu führen kann, dass der Versicherer im Schadensfall von der Verpflichtung zur Leistung frei wird, begrgrezt auf einen Höchstbetrag.

Nicht jede Veränderung des Fahrzeuges führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, dies ist im Einzelfal zu prüfen. Es muss darauf geachtet werden, dass Teilegutachten und Genehmigungen vorliegen. Selbst bei einer Tüv-abnahme ist aber im Falle der Leistungssteigerung der eigene Haftpflichtversichererüber über die Leistungssteigerung zu informieren.

Daneben handelt der Fahrzeugführer, der ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis im Straßenverkehr führt, ordnungswidrig.

Wurde durch das Tuning die Leistung erhöht und ist der Fahrzeugführer aufgrund der Leistungssteigerung nicht im Besitz der für diese Leistungsklasse vorgeschriebenen Führerscheinklasse (zB Vergrösserung des Hubraums durch Aufbohren der Zylinder von 80 ccm auf 125 ccm) wird der Straftatbestand des Fahens ohne Fahrerlaubns verwirklich.


Gerne berate ich Sie in einem persönlichen Gespräch über zuläsige und unzulässige Tuningsmaßnahmen.

Jan Szymanski
Fachanwalt Verkehrsrecht
ADAC Vertragsanwalt