Strafrecht
Der Fachbereich Verkehrsstrafrecht umfasst die Strafverteidigung wegen Trunkenheitsfahrten, Straßenverkehrsgefährdung oder Nötigung. Auch in diesem Bereich arbeiten wir seit Jahren eng mit gerichtlich anerkannten, öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen hinsichtlich Fragen der Vermeidbarkeit von Verkehrsunfällen zusammen.
Wir überprüfen das amtliche Ermittlungsverfahren auf formelle Fehler, bei gegebenem Anlass widersprechen wir der Verwertbarkeit von Beweismitteln.
Die in diesem Bereich tätigen Rechtsanwälte sind durch zusätzliche Ausbildung (Fachanwalt für Verkehrsrecht) durch regelmäßige Fortbildungen und durch jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich entsprechend qualifiziert.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Jan Szymanski
Fachanwalt Verkehrsrecht
ADAC Vertragsanwalt
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