Ordnungswidrigkeiten
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Ordnungswidrigkeitenrecht. Wir vertreten in diesem Rechtsgebiet nicht nur Mandanten aus Gelnhausen oder dem Rhein-Main-Gebiet sondern vielmehr bundesweit gegenüber Verwaltungsbehörde und Gericht. Ziel unserer Verteidigung ist es, nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid das Verfahren gegen Sie zur Einstellung zu bringen bzw. durch Verhandlungen mit Verwaltungsbehörde oder Gericht ein für Sie akzeptables Strafmaß hinsichtlich Bußgeld oder Fahrverbot zu erwirken. Das Strafmaß nach der Bußgeldkatalogverordnung ist lediglich dann zwingend, wenn ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren angenommen werden kann. Finden wir Fehler im Messverfahren oder können wir durch gezielte Befragung des Messpersonals belegen, dass nicht nach den Vorgaben des Herstellers des Messgeräts vorgegangen wurde, stehen die Chancen für einen Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens gut.
Wir überprüfen einzelne Messverfahren auf Mess- oder Verfahrensfehler. Überprüft werden neben Eichschein, Ausbildungsnachweis des Mess- und Auswertebeamten insbesondere das Messprotokoll auf Vereinbarkeit mit der jeweiligen Landesrichtlinie zur Geschwindigkeitsmessung (Hessen: "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden"). Weiterhin werden Beweisfoto einschließlich etwaiger einblendungen wie Messrahmen sowie Datensätze ausgewertet. Sofern sich Ansatzpunkte bieten, geben wir die amtliche Ermittlungsakte an einen öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen weiter. Dieser überprüft aus technischer Sicht das Messverfahren auf etwaige Fehler.
Wir greifen bei der Verteidigung aktuelle Probleme der jeweiligen Messverfahren, z.B. hinsichtlich der Eichfähigkeit des System Police-Pilot, der Verwendung eines so genannten Zeichengenerators (JVC-Piller) oder aber die verwendete Software 1.5.3 bis 1.5.5 bei Poliscan speed auf.
Durch regelmäßige Fortbildungen in diesem Bereich sind die angewendeten Messverfahren (eso ES 3.0, Multanova VR 6F, Speedmaster DS 2, Traffiphot-S, Truvello M4, esomat 2000, LaserPatrol, LAVEG Laserfernglas, LEIVTEC XV 2, Riegel FG 21P, ProViDa, Police-Pilot, VASCAR 5000D) den bei uns in diesem Bereich tätigen Rechtsanwälte gut bekannt. Sie sind damit in der Lage etwaige Fehler schnell zu erkennen und die Verteidigung effektiv zu gestalten.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Jan Szymanski
Fachanwalt Verkehrsrecht
ADAC Vertragsanwalt
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